Staatliche Förderprogramme

Auf Grundlage der Förderrichtlinie zum Förderprogramm go-digital hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die UBK für das Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ autorisiert. Wir sind somit berechtigt, förderfähige Beratungsleitungen im Rahmen des Förderprogrammes zu erbringen.

 

Förderfähig sind bis zu 20 Beratertage mit 50% des Tagessatzes. Gerne stellen wir für Sie die Anträge, wenn Sie den Kriterien der förderfähigen Unternehmen entsprechen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

 

Die UBK ist vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle autorisiert, geförderte Beratung im Rahmen des Programmes „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vorzunehmen.

 

Gerne stellen wir für Sie die Anträge, wenn Sie den Kriterien der förderfähigen Unternehmen entsprechen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

 

 

Einzelne Bundesländer bieten individuelle Möglichkeiten und Förderprogramme. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des geeigneten Programms und der Antragstellung.

 
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Keine Sorge – ein Besuch bei der UBK lohnt sich immer!

 

Noch mehr freuen wir uns natürlich über Ihren Anruf und ein persönliches Gespräch.
Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 377 33 42.

 

Ihr UBK-Team

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